GoBD-Konforme Kassebuchführung
Für alle DATAC24 Nutzer gelten folgende neue Erfassungsregeln in der Kasse:
- Kein Vordatieren von Kassenbuchungen mehr
- Erfassung muss chronologisch erfolgen
- Bestandsprüfung nach jeder Erfassung (Bestand kann nie unter 0 € fallen)
- Belege aus der App können nicht mehr in einen Kassenpool gespeichert oder verschoben werden
- Zu jeder Bewegung bedarf es einen Beleg (auch wenn Handgeschrieben)
Grund dieser strengen Regelungen sind die jeweiligen Gesetzte zur "Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" der jeweiligen Länder Deutschland, Österreich und Schweiz.
Für detusche DATAC24 Nutzer gilt zusätzlich:
Die sogenannte "GoBD Kassenbuchführung" ,welche eine sogenannte Festschreibung erfordert.
Durch diese können deutsche DATAC24 Nutzer in der Kasse befindliche Buchungen nur noch nach Eingabe einens Änderungsgrundes verändern.
Das ist für deutsche DATAC24 Nutzer durch den Gestzgeber vorgeschrieben.
Ein Protokoll über geänderte Kassenbuchungen (und deren Historie) finden Sie unter dem Menüpunkt "Ansehen" => "Kassenbücher".
Außerdem muss ein deutscher DATAC24-Nutzer den Kassenbestand und die laufende Kassenbuchnummer (zuletzt verwendet) bestätigen.
Bitte achten Sie wirklich darauf, dass diese beiden Werte stimmen.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, müssen vorhandene Kassenpools versendet und vom Dienstleister verarbeitet zurückgesendet werden.
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